Derzeit sind Verantwortung und Kompetenzen für städtische Grünflächen auf mehrere städtische Institutionen und Einrichtungen verteilt. Sie sollten im Interesse effektiver Planung, Entwicklung und Pflege im Sinne eines Grünflächenamtes wieder zusammen geführt werden.
Der senatorischen Behörde obliegt die strategische Steuerung im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung.