Beim Bau von Mehrfamilienhäusern sind die Bauträger verpflichtet, einen hausnahen Spielplatz anzulegen. In Bremen wird das im Kinderspielflächenortsgesetz (KSpOG) geregelt, das derzeit überarbeitet wird. Doch der neue Gesetzesentwurf sieht vor, die vorgeschriebene Mindestgröße der Spielflächen bei der Anlage kleinerer Wohnungen im Vergleich zur bisherigen Regelung erheblich zu verkleinern. Hier besteht aus Sicht des Bündnisses ein klarer Nachbesserungsbedarf.
Neben einigen Verbesserungen stellen die geplanten Änderungen in §2 (1) einen zentralen "Knackpunkt" dar: Nach den geplanten Änderungen in §2 (1) soll die vorgeschriebene Mindestgröße der anzulegenden Spielflächen bei Wohnungen < 70 qm im Vergleich zu der bisher gültigen Regelung erheblich (rund 50%) verkleinert werden. Für Wohneinheiten (WE) <40 qm soll die Spielplatzpflicht ganz entfallen (bisher waren 5 qm Spielfläche pro Wohnung vorgeschrieben). Für WE zwischen 40 und 70 qm sollen nur noch 5 qm Spielfläche/WE vorgeschrieben werden (hier waren es bisher 10 qm). Dies bedeutet, dass für Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen bis zu 70 qm/WE die Spielplatzfläche mindestens halbiert wird. Das ist aus unserer Sicht nicht nur kontraproduktiv für die Ziele des Gesetzes (Bremen als lebenswerte und „bespielbare Stadt“ attraktiver zu gestalten), sondern auch unsozial, denn diese Änderung benachteiligt Menschen mit geringerem Einkommen und hier insbesondere Alleinerziehende (Zitat: "Alleinerziehende sind in Regel einer deutlich höheren Mehrfachbelastung im Alltag ausgesetzt. Als Zwei- bis Dreipersonenhaushalte benötigen sie Wohnungsgrößen von 40 bis 80 qm (..). Alleinerziehende bewohnen durchschnittliche Wohnungsgrößen von 71,7 qm. Der Mittelwert Alleinerziehender mit einem Kind liegt mit 69,8 qm. Quelle Bremer Miethaushalte, StaLa 2013).
Die Lebens- und Bewegungswelten der Kinder und Jugendlichen in den Städten haben sich dramatisch verändert. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen sind freie Spielflächen heute Mangelware. Attraktive Spielflächen fördern Bewegung und Gesundheit und wirken so Übergewicht und sozialer Isolation entgegen. Es gilt, die berechtigten Bedürfnisse von Kinder und Jugendlichen für Spiel- und Freiräume in der Stadtplanung und in der Bauleitplanung verbindlich zu berücksichtigen. Generell halten wir es daher für sehr wichtig, dass bei größeren Neubaumaßnahmen in dicht besiedelten Stadtteilen verstärkt auch öffentliche Freiflächen geschaffen und durch die Stadt unterhalten werden.
Lesen Sie dazu den Bericht des Weser Kurier...
Die vollständige Stellungnahme findet sich hier zum download...
In ganz Bremen wird nicht einmal die Hälfte der angestrebten Ausstattung mit Spielflächen für Kinder erreicht. Darauf weist das „Bündnis für eine lebenswerte Stadt – grünes Bremen“ hin. Bremen hat sich das Leitbild der bespielbaren Stadt gegeben, bei dem eine Spielfläche von mindestens 3 qm pro Einwohner vorgesehen ist. Fast alle Stadtteile und Quartiere erfüllen diese Ziele jedoch bei weitem nicht. Insgesamt kann Bremen nicht einmal die Hälfte der notwendigen Spielflächen bereitstellen. Der sogennannte Versorgungsgrad mit Spielflächen liegt durchschnittlich Bremen weit bei 43 %. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen wie in Findorff oder in der Neustadt sind freie Spielflächen besondere Mangelware – hier wird oft nicht einmal ein Viertel des Anteils erreicht. Die Zahlen für alle Ortsteile Bremens finden Sie hier...
Vor diesem Hintergrund Pläne zur Bebauung von Spielplätzen weiterzuverfolgen, widerspricht nach Auffassung des „Bündnis für eine lebenswerte Stadt" den berechtigten Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen für ausreichend Spiel- und Freiräume. Die Kita-Ausbaupläne auf Spielplätzen sorgten für heftigen Widerstand. Von den ursprünglich über zehn Spielplätzen (wir berichteten), die für eine Bebauung in Frage kamen, sind die Pläne für Spielplätze in Findorff, Osterholz und im Viertel weiterhin aktuell. In Findorff wie in der Neustadt hatten sich Bürgerinitiativen gegen die Bebauung gegründet. Pläne, einen Spielplatz in der Neustadt zu bebauen, würden laut einer Sprecherin des Bildungsressorts nicht mehr verfolgt.
Ein breites Bündnis warnt angesichts aktueller Ausbaupläne für Schulen und Kindertagesstätten vor einem drohenden Verlust von Spielflächen in Bremen. Pläne, in Bremen öffentliche Spielplätze zu bebauen, sind weiter aktuell: Beispiele dafür sind die Planungen für den Kita-Ausbau in Findorff, in der östlichen Vorstand und in Osterholz (siehe unten). Mindestens fünf öffentliche Spielplätze sollen nach Informationen des Bündnisses insbesondere im Zuge des Neubaus von Schulen und Kindertagesstätten bebaut werden. Doch gerade in dicht bebauten Stadtteilen sind freie Spiel- und Aufenthaltsflächen bereits heute Mangelware. »Hier Spielplätze zu bebauen und wertvolle Flächen für Kinder und Jugendliche weiter zu reduzieren, ist Ausdruck einer kurzsichtigen und verfehlten Politik«, so das »Bündnis für eine lebenswerte Stadt«, dem sich neben dem Verband des Garten- und Landschaftsbau, der Architektenkammer, dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten und dem BUND Bremen u.a. auch der Landessportbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und Umwelt Bildung Bremen angeschlossen haben.
Bremen hat sich das Leitbild der bespielbaren Stadt gegeben, bei dem eine Spielfläche von mindestens 3 qm pro Einwohner vorgesehen ist. Viele Stadtteile und Quartiere erfüllen diese Ziele schon jetzt bei weitem nicht. Die enge Haushaltslage und der Ausbaudruck führen nun zusätzlich dazu, dass vor allem öffentliche Flächen für den Ausbau von Schul- und Kitaeinrichtungen gewählt werden - offensichtlich ohne umfassende Alternativenprüfung. Aus Sicht des Bündnisses müssen neben dringend benötigtem Wohnbau und dem Schul- und Kitaausbau auch die Bedürfnisse von Kinder und Jugendlichen für Spiel- und Freiräume verbindlich berücksichtigt werden. Die aktuelle Koalitionsvereinbarung in Bremen schreibt fest, ein Spielraumförderprogramm zu entwickeln sowie Spielleitplanungen als verbindliches Instrument für die Weiterentwicklung von Spielmöglichkeiten für alle Stadtteile in Bremen einzuführen. Diese Absicht ist zu begrüßen, doch wird sie von den anstehenden Bebauungsplänen überholt.
Kein Rückbau von Spielflächen Resolution vom Beirat Bündnis Recht auf Spiel und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) - mehr...