SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrem Koalitionsvertrag für die Wahlperiode 2015 – 2019 eine Reihe von wichtigen Zielen und Maßnahmen zur Stärkung von "Grün in der Stadt" festgeschrieben. Ein Erfolg auch für die stetige, vor allem inhaltlich geprägte Arbeit des breiten Bündnisses "grünes bremen".
Mit folgenden Vereinbarungen soll es für Grünausstattung Bremens wieder aufwärts gehen:
Unter dem Dach „Grünes Bremen – Bündnis für eine lebenswerte Stadt“ haben sich Verbände, Vertreter von Parks und Stiftungen, Landschafts- und Stadtplaner, Unternehmer und Wissenschaftler mit dem Ziel zusammengeschlossen, Bremen als grüne Stadt in Zukunft zu erhalten und in der Qualität zu verbessern. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels, des demografischen Wandels und einer sich verändernder Stadtgesellschaft bedarf es einer Neuausrichtung im Umgang mit dem öffentlichen Grün. Dazu ist es notwendig, entsprechende Maßnahmen und Ziele in der nächsten Legislaturperiode im Land Bremen zu verankern. Weitere Kürzungen für die Pflege und Entwicklung des Grüns in Bremen sind nicht hinnehmbar. Mit einem 11 Punkte-Programm zur Bürgerschaftswahl 2015 fordert das Bündnis Grünes Bremen im Rahmen einer „GrünStrategie“ Schwerpunkte zu setzen und konkrete Maßnahmen zum Erhalt und für die Weiterentwicklung von Grün- und Freiflächen festzulegen.
Grün- und Freiräume klima- und sozialgerecht weiterzuentwickeln, das muss trotz finanzieller Engpässe Kernthema einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung für Bremen sein.
„Grünes Bremen“ – Bündnis für eine lebenswerte Stadt
1. Prioritäten setzen - grüne Qualität gezielt verbessern
Unter begrenzenden Rahmenbedingungen bedarf es fachlich begründeter Prioritätensetzungen. Handlungs- und Entwicklungsbedarf besteht vor allem in mit Grün unterversorgten Quartieren und bei besonderen stadtgestalterischen wie ökologischen „Qualitäten“.
2. Planungssicherheit schaffen – Grün systematisch entwickeln
Für Grünschraffur-Zonen des Flächennutzungsplans sind Grünordnungspläne als bindende Ergänzung zu erarbeiten mit dem Fokus auf den Erhalt sensibler Grünstrukturen. Die Grünordnung sichert den Bestand und die Fortentwicklung des Bremer Grüns.
3. Alte Bäume besser schützen
Altbäume sind von hervorragender Bedeutung für die ökologische Qualität und müssen besser geschützt werden. Ein Zukunftsplan zur nachhaltigen Sicherung des bremischen Altbaumbestandes auf Basis eines flächendeckenden Altbaumkatasters ist zu erstellen, ein wirksamer Baumschutz in B-Plänen und Baugenehmigungen absichern und auf Begrenzung der Verkehrssicherungspflichten ist hinzuwirken.
4. Grünpflege ökologisch ausgerichtet
Gegensteuern gegen den Biodiversitätsverlust durch Schaffung vielfältigere, blütenreichere Flächen über Umbau, extensive Pflege und natürliche Sukzession an dafür geeigneten Standorten. Dafür gilt es, sich von tradierten Pflegemustern zu lösen und neue Handlungsstrategien für eine Umorientierung zu entwickeln.
5. Bestand Straßenbäume erhalten und wiederherstellen
Das für Bremen typische Straßenbegleitgrün, insbesondere des Alleecharakters im Hauptstraßennetz, ist vollständig zu erhalten und - wo lückenhaft und fachlich möglich - wiederherzustellen.
6. Innenentwicklung mit grünem Augenmaß
Wir unterstützen grundsätzlich die Strategie der Innenentwicklung. Wohnbebauung im Bestand sollte absolute Priorität haben. Freiräume dürfen nur bebaut werden, wenn dabei eine qualitative Freiraumentwicklung, eine ausreichende Durchgrünung und dort wo es möglich ist, eine „Bauwerksbegrünung“ vorgesehen werden.
7. Gründachprogramm für Bremen
Mit einem Gründachprogramm muss Bremen die Zahl und Fläche grüner Dächer in geeigneten Quartieren und Gewerbegebieten deutlich erhöhen. Zentrale Instrumente eines Gründachprogramms sind u.a. städtebauliche Verträge, eine Gründachverordnung, ein Dachbegrünungskataster sowie die verstärkte Ausstattung und Weiterentwicklung von Förderung und Beratung.
8. Kompetenzen für das öffentliche Grün bündeln und stärken
Derzeit sind Verantwortung und Kompetenzen für städtische Grünflächen auf mehrere städtische Institutionen und Einrichtungen verteilt. Sie sollten im Interesse effektiver Planung, Entwicklung und Pflege im Sinne eines Grünflächenamtes wieder zusammengeführt werden.
9. Umweltbetrieb personell und finanziell stärken – Neue Finanzierungsmodelle
Die erforderliche finanzielle wie personelle Mindestausstattung für öffentliches Grün wird unterschritten. Der Erhalt und die Weiterentwicklung von Grün muss dauerhaft finanziert werden. Es kommt außerdem darauf an, geeignete überregionale Fördertöpfe zu erschließen sowie kreativ neue Finanzierungswege zu eröffnen, z.B. über Kostenbeteiligung von Bauherren, zweckgebundene Abgaben oder über die innerstädtische Eingriffsregelung zwecks Speisung eines Grünfonds.
10. Bürgerengagement aktiv unterstützen
Die Aktivierung von bürgerschaftlichem Engagement wirkt unterstützend. Zivilgesellschaftliche Initiativen (private Akteure, Institutionen, Stiftungen und Bürgerinitiativen) sind aufzugreifen, aktiv zu unterstützen und in eine strategische, langfristig wirksame Grün-, Natur- und Freiraum-entwicklung einzubinden. „Projekte“ wie Urban Gardening oder Naturerleben für Kinder und Jugendliche führen zu vielfältigen, grünen Orten und Erlebnismöglichkeiten.
11. Verkehrssicherungspflicht begrenzen und praktikabel gestalten
Die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht haben sich in den letzten Jahren ins Unrealistische gesteigert und binden hierdurch große finanzielle und personelle Ressourcen. Um einen weiteren starken Verlust von vermeintlich nicht mehr verkehrssicheren Altbäumen zu verhindern, sind begrenzende Vorgaben dringend erforderlich. Bremen sollte das Problem bundesweit adressieren und politische Initiativen voranbringen.
siehe auch weitere Informationen hier.....